Allgemeine Reisebedingungen (ARB) der Kopfüber Sportreisen & Events GmbH - Feb. 24
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts, §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und den Informationsvorschriften für Reiseveranstalter, §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden ARB zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Veranstalter vereinbart:
1. Buchung und Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie als Kunde Kopfüber Sportreisen & Events GmbH den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in unseren schriftlich, elektronisch oder sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande. Die Eingangsbestätigung bei einer elektronischen Buchung (online-Buchung), die an Sie unverzüglich erfolgt, stellt noch keine Bestätigung der Annahme Ihrer Reiseanmeldung dar.
1.2 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 24 Stunden ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und dass Sie innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder Reiseantritt) annehmen können. Mit Ihrer fristgerechten Annahme kommt der Reisevertrag gemäß unserem neuen Angebot zustande.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.4 Dritte, insbesondere Reisevermittler, Reisebüros und Leistungsträger sind von uns nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen mit Ihnen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die von den vereinbarten Reiseleistungen zwischen dem Reiseveranstalter Kopfüber Sportreisen und des jeweiligen Vertragspartner abweichen.
1.5 Prospektmaterial für die ausgeschriebene Destination und/oder Inhalte anderer Anbieter und Internetseiten, die nicht von uns autorisiert sind, sind für uns als Reiseveranstalter für die Einhaltung der gebuchten Leistungspflichten mit Ihnen nicht verbindlich.
1.6 Bei Buchung einer von uns vermittelten Reise treten automatisch die AGB des jeweiligen Veranstalter in Kraft. Alle Ansprüche, welche die Durchführung der Veranstaltung selbst betreffen, sind an den jeweiligen Veranstalter zu richten.
1.7 Bei Buchung der Sportclubreise Zauchensee - Schneehaus werden den Buchenden separate AGB mit der Reisebestätigung zugesandt.
2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung gemäß 651k BGB, für geleistete Kundengelder (s. Punkt 13), ist eine Anzahlung von 20% auf den Gesamtreisepreis fällig. Der Sicherungsschein wird Ihnen auf Wunsch mit der Reisebestätigung zugeschickt. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.
2.2 Anzahlungen und Restzahlungen werden vom Kunden per Überweisung oder Kreditkartenzahlung nach Erhalt der Reisebestätigung getätigt. Für die Einhaltung der Zahlungstermine sind Sie in diesem Fall selbst verantwortlich.
2.3 Auf Wunsch kann die Zahlung auch im Lastschriftverfahren vorgenommen werden. Die Reisebestätigung gilt dann als Rechnung mit den ausgewiesenen Teilbeträgen und Einzugsdaten. Dafür benötigen wir Ihre Bankverbindung und Ihr schriftliches Einverständnis (rechtsverbindliche Unterschrift) zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird unverzüglich nach Buchung, die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Konto automatisch abgebucht.
2.4 Die Reisedokumente werden Ihnen 10-21 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem Zahlungseingang zugesandt.
2.5 Leisten Sie als Kunde die Anzahlung oder Restzahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so sind wir berechtigt, nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen Stornokosten gemäß Punkt 7.2 zu berechnen.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, sonstige Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Bestätigung durch uns, andernfalls sind sie unverbindlich.
3.2 Alle Angaben zu Flugzeiten und Fluggesellschaften (auch auf der Reisebestätigung) entsprechen dem vorläufigen Informationsstand. Wir sind verpflichtet, Sie über die Fluggesellschaft, die den Flug durchführen wird, zu informieren, sobald wir Kenntnis darüber haben. Evtl. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig vor dem Abflug mitgeteilt, sobald uns die Informationen der Fluggesellschaft vorliegen. Die "Black List" der Fluggesellschaften mit Betriebsuntersagung ist auf folgender Internetseite abrufbar: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_en.htm
3.3 Werden nach Abschluss des Reisevertrages Änderungen wesentlicher Reiseleistungen der vereinbarten Reise notwendig, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind diese nur gestattet, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und die Gesamtausschreibung der Reise nicht verändern. Über alle Änderungen informieren wir Sie unter Angabe des Änderungsgrundes unverzüglich und schriftlich.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, wenn die geänderten Reiseleistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.5 Weicht die neue Reiseausschreibung erheblich ab, so haben Sie als Gast das Recht, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten, oder das Recht zur Umbuchung auf eine Reise, die ähnlich zur ursprünglichen Ausschreibung ist, sofern eine vergleichbare Reise in unserem Programm verfügbar ist.
4. Höhere Gewalt
4.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf §651j BGB, der folgendes enthält:
"(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last."
4.2 Über eine Reiseabsage wegen höherer Gewalt unterrichten wir Sie unverzüglich. Reisehinweise erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de
5. Reiseabsage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
5.1 Wir können bis zum 30. Tag vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben wurden.
5.2 In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
6. Reisepreisänderung
6.1 Wir behalten uns vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsabschluss im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt, und zwar im Falle einer Erhöhung der Beförderungkosten oder der Abgaben für vereinbarte Leistungen der Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.
6.2 Bei Erhöhung der bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insb. Treibstoffkosten, erfolgt die Preisänderung wie folgt:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung, können wir von Ihnen als Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen als Reisenden verlangen.
6.3. Werden Flughafengebühren oder Hafengebühren nach Abschluss des Reisevertrages erhöht, so können wir den Reisepreis um den Betrag anheben, wie sich die Reise für uns verteuert hat. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
6.4 Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
6.5 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.
7. Rücktritt vor Reisebeginn, Stornokosten und Stellung von Ersatzpersonen
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Stornokosten: Im Falle des Rücktritts berechnen wir eine Entschädigung, die unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn und unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert wird. Da Apartments, Hotels und Gruppenbuchungen nicht anteilig für einzelne Personen, sondern nur komplett storniert werden können, erfolgt keine anteilige Preisminderung, wenn einzelne Personen am Antritt der Reise gehindert sind. Die Preise beziehen sich stets auf das gesamte Objekt und sind gelegentlich nur aus Darstellungsgründen pro Person bei voller Belegung ausgeschrieben. Die Stornokosten für Apartments, Gruppenunterkünfte und Pensionen berechnen sich gemäß folgender Staffelung:
bis 45. Tag vor Reisebeginn: 20%
ab dem 44. bis 35. Tag vor Reisebeginn: 50%
ab dem 34. vor Reisebeginn: 80%
bei Nichtantritt der Reise: 100%
Mit kostenpflichtiger Buchung einer von uns angebotenen Stornorate, kann die kostenfreie Stornierungsfrist verlängert werden.
7.3 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
8. Umbuchungen und nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1 Es besteht nach Vertragsschluss für gewünschte Änderungen (Umbuchungen) seitens des Kunden kein Anspruch auf Durchführung durch uns. Für die Änderungen von Namen, Zeiträumen und Reisezielen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Person und Umbuchungsvorgang. Dieses ist unabhängig davon, ob sich der ursprüngliche Reisepreis nach Änderung der Buchung erhöht oder verringert.
8.2 Wird eine Leistung aus dem Pauschalprogramm durch Sie nicht in Anspruch genommen, oder auch zugebuchte und bereitgestellte Leistungen nicht in Anspruch genommen – aus Gründen, die nicht in unserer Verantwortung liegen – so haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung. Dieses gilt auch bei vorzeitiger Abreise aus zwingenden Gründen und hinsichtlich der Erstattung von Teilbeträgen des Reisepreises. Wir verpflichten uns jedoch, ggf. ersparte Aufwendungen zu erstatten, sofern Leistungsträger zu einer Reduktion der berechneten Kosten bereit sind.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wenn der Kunde den Ablauf der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, können wir auf unser Hausrecht in der jeweiligen Unterkunft bestehen und den Reisevertrag nach vorheriger Abmahnung und weiterer Missachtung fristlos kündigen. Einen Anspruch auf Erstattung eines anteiligen Reisepreises ergibt sich dadurch für den Kunden nicht. Ersparte Aufwendungen und nicht in Anspruch genommene Leistungen werden – sofern eine Erstattung seitens des Leistungsträgers erfolgt – auf den Reisepreis angerechnet. Sollte für das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, wird dieser von der Kaution abgezogen und eventuelle Mehrkosten in Rechnung gestellt.
10. Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Unser Vertragspartner ist die ERGO Versicherung AG.
11. Haftung des Reiseveranstalters und Verjährung
11.1 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist.
11.2 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung (sog. Deliktische Haftung), die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.3 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarungen.
11.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., die ausdrücklich nicht als eigene Leistungen von uns angeboten und von Ihnen auch nicht gebucht worden sind, fallen nicht in unseren Haftungsbereich.
11.5 Die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Alle übrigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte, § 651g Abs.2 BGB.
12. Vertragsobliegenheiten und Mitwirkungspflichten
12.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Rechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.
12.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessenen Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
12.3 Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen; wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an uns oder den Reiseveranstalter, wenn wir nur Reisemittler sind. Eine Bestätigung bzw. Annerkung des Mangels kann durch die Reiseleitung ausdrücklich nicht erfolgen. Weiterhin sind unsere Reiseleiter nicht ermächtigt, reklamierte Teilleistungen finanziell auszugleichen.
12.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Reiseleistungen haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
12.5 Bei Gespäckverlust oder –beschädigung sind die Schäden unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zu melden. Eine Schadensanzeige muss uns innerhalb von 7 Tagen eingereicht werden.
13. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14.1 Wir unterrichten auf Wunsch Sie vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen für den Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich. Beachten Sie die möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer.
14.2 Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.
14.3 Für nicht-deutsche Staatsbürger gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
15. Datenschutz
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt.
16. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
16.2 Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
16.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.
Reiseveranstalter:
Kopfüber Sportreisen & Events GmbH
Gluckstraße 51
49076 Osnabrück
Telefon: 0541/91185 0
Fax: 0541/91185 29
Internet: www.kopfueber-sportreisen.de
Stand Februar 2024